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   OLG Naumburg, 23.04.2008 - 5 U 19/08   

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https://dejure.org/2008,10048
OLG Naumburg, 23.04.2008 - 5 U 19/08 (https://dejure.org/2008,10048)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.04.2008 - 5 U 19/08 (https://dejure.org/2008,10048)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. April 2008 - 5 U 19/08 (https://dejure.org/2008,10048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzrechtliche Wirkungen bei Vorausabtretungen; Bestehen eines Ersatzabsonderungsrechts an überwiesenen Mietzahlungen; Abgrenzung zwischen "betagten" und "bedingten" Ansprüchen aus Dauerschuldverhältnissen; Gläubigerbenachteiligung durch Verfügungen des Schuldners ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 48
    Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers hinsichtlich der Erträge eines Grundstücks nach Insolvenzantragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1931
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 133/05

    Rechte des Grundschuldgläubigers in der Insolvenz des Grundstückseigentümers;

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2008 - 5 U 19/08
    Nach wohl überwiegender Auffassung benachteiligen Verfügungen des Schuldners über die Miet- oder Pachtzinsansprüche aus seinem Grundstück zu Gunsten von Grundpfandgläubigern die Insolvenzgläubiger im Hinblick auf § 1123 Abs. 1 BGB bis zur zeitlichen Grenze des § 110 InsO nur, soweit die Einkünfte aus dem Grundstück die Hypothekenforderungen übersteigen (BGH ZIP 2007, 35 ; Münchener Kommentar/Kirchhof, InsO , 2. Aufl., § 129 Rn. 158 m. w. N.).

    Verfügungen des Schuldners über mithaftende Forderungen aus seinem Grundstück zu Gunsten von Grundpfandgläubigern benachteiligen die Insolvenzgläubiger grundsätzlich nicht, weil sie lediglich bewirken, dass die gesetzliche Haftung und Rangfolge aufrechterhalten wird (BGH ZIP 2007, 35 ).

    Soweit einige Oberlandesgerichte gleichwohl die Auffassung vertreten, dass die Vorausabtretung gläubigerbenachteiligend ist (KG Berlin, KGR 2005, 103; OLG Hamm, ZIP 2006, 433 ), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.

    Die Beschlagnahme, die das Absonderungsrecht eines persönlichen Gläubigers erst entstehen lässt, leitet beim dinglichen Gläubiger lediglich die Befriedigung aus dem belasteten Recht ein; sein Absonderungsrecht entsteht jedoch zuvor nach Maßgabe der jeweiligen materiell-rechtlichen Bestimmungen (BGH ZIP 2007, 35 ).

    Der persönliche Gläubiger hat folglich keinen Anspruch auf vorrangige Befriedigung, wenn der dingliche Gläubiger vor einer Pfändung durch den persönlichen Gläubiger sich zum Schutz seines dinglichen Rechts eine im Erfolg der Zwangsverwaltung gleichkommende Sicherungszession hat geben lassen (BGH ZIP 2007, 35 ).

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03

    Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2008 - 5 U 19/08
    In der Rechtssprechung und Literatur wird diskutiert, ob für die Vorausabtretung, wenn ihre Wirksamkeit nur noch vom Entstehen der Forderung abhängt, auf die Verfügungshandlung des Schuldners (BGHZ 167, 363 ) oder auf den Eintritt des Verfügungserfolgs abzustellen ist.

    Der Bundesgerichtshof hat für die insolvenzrechtlichen Wirkungen bei Vorausabtretungen allgemein auf den Zeitpunkt des Entstehens der Forderung abgestellt (BGHZ 167, 363 ).

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 154/03

    Anfechtbarkeit der Weiterleitung eines sicherungsabgetretenen Betrages an die

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2008 - 5 U 19/08
    Es kommt in Betracht, wenn die Schuldnerin oder der Verwalter ein Absonderungsrecht vereitelt haben (BGH ZIP 2006, 959 ; Münchener Kommentar/Ganter, InsO , 2. Aufl., vor §§ 49 bis 52 Rn. 171).

    "Gegenleistung" der Schuldbefreiung ist dann die Leistung des Drittschuldners (BGH ZIP 2006, 959 ).

  • OLG Celle, 11.12.2002 - 2 W 91/02

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Wiedereinräumung des Besitzes vormals

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2008 - 5 U 19/08
    Trotz Zustimmungsvorbehalts können einseitige Gestaltungserklärungen anderer Personen weiter gegenüber dem Schuldner persönlich abgegeben werden, weil dessen Verfügungsbefugnis nicht Voraussetzung für einen wirksamen Zugang ist (OLG Celle ZIP 2003, 87 ; Kirchhof, aaO., § 21 Rn. 18).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 102/03

    Bestand des Vermieterpfandrechts in der Insolvenz des Mieters

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2008 - 5 U 19/08
    Der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollendete Rechtserwerb wird indes von § 91 Abs. 1 InsO nicht erfasst (BGHZ 170, 196 ).
  • BGH, 05.12.2007 - XII ZR 183/05

    Wirkung der nach der Zession eingetretenen eigenkapitalersetzenden Funktion der

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2008 - 5 U 19/08
    Erst hierdurch wurde der Rechtsgrund der Forderungen gelegt und die Abtretung vollendet (BGH ZIP 2008, 177 ).
  • BGH, 22.02.2007 - IX ZR 2/06

    Rechtstellung des Sicherungsnehmers bei Einziehung vom Schuldner zur Sicherheit

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2008 - 5 U 19/08
    Das vom ihm an die Drittschuldner ausgesprochene Verbot, an die Schuldnerin zu zahlen, sowie die dem Beklagten erteilte Ermächtigung, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, regelten allein das Rechtsverhältnis zwischen der Schuldnerin und dem vorläufigem Insolvenzverwalter gegenüber den Drittschuldnern und betrafen nicht eine etwaige Rechtsbeziehung des Schuldners zu den Sicherungsnehmern (BGH NJW-RR 2007, 989 ).
  • OLG Dresden, 26.01.2006 - 13 U 1924/05

    Abgrenzung zwischen einer (mehraktigen) Verfügung im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2008 - 5 U 19/08
    Daher greifen die Verfügungsbeschränkungen der §§ 81 Abs. 1 S. 1, 24 Abs. 1 InsO ein, wenn der Schuldner beim letzten Teilakt seiner Verfügung nicht mehr verfügungsbefugt ist (so auch OLG Dresden ZinsO 2006, 1057; Münchener Kommentar/Ott/Vuia, aaO., § 81 Rdn. 10; Heidelberger Kommentar/Kirchhof, aaO., § 24 Rdn. 8 m.w.N.).
  • KG, 14.09.2004 - 7 U 304/03

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit einer Mietzinseinziehung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2008 - 5 U 19/08
    Soweit einige Oberlandesgerichte gleichwohl die Auffassung vertreten, dass die Vorausabtretung gläubigerbenachteiligend ist (KG Berlin, KGR 2005, 103; OLG Hamm, ZIP 2006, 433 ), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 90/08

    Auswirkungen einer Anordnung von Verfügungsbeschränkungen im Eröffnungsverfahren

    Manche Autoren meinen, dem Urteil sei zumindest im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung nicht zu folgen (FK-InsO/Schmerbach, 5. Aufl. § 24 Rn. 9; HmbKomm-InsO/Schröder, 3. Aufl. § 24 Rn. 7; einschränkend auch OLG Dresden ZInsO 2006, 1057, 1058 und OLG Naumburg ZInsO 2008, 1022, 1023).
  • KG, 04.03.2009 - 26 U 168/08

    Insolvenzverfahren: Anspruch des Insolvenzverwalters auf verpfändete Spar- und

    Für dinglich mithaftende Erträge eines Grundstücks ist dem entsprechend anerkannt, dass (Voraus-) Verfügungen des Insolvenzschuldners zu Gunsten des dinglichen Gläubigers keine Gläubigerbenachteiligung bewirken können, soweit sie lediglich dazu führen, dass die gesetzliche Haftung und Rangfolge aufrecht erhalten wird (vgl. BGH NZI 2007, 98, 99, Rn. 9, zitiert nach beck-online; OLG Naumburg ZIP 2008, 1931 ff., Rn. 21, zitiert nach juris).
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